Allgemeine Geschäftsbedinnungen (AGB´S)
1
Geltungsbereich
1
.
1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden und Kleintieren sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Tierpension
Landeckshof
im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Tieres.
1
.
2
Tierpension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Tieres, wobei das Tier über Nacht in der Betreuung der Tierpension
Landeckshof
verbleibt.
1
.
3
Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Tierpension
Landeckshof
verbleibt.
1
.
4
Bei der erstmaligen Abgabe des Tieres erklärt sich der Tierhalter mit der Geltung der nachfolgenden AGBs der Tierpension
Landeckshof,
für alle Hundetagesstätte- und Pensionsverträge zwischen den Parteien einverstanden.
1
.
5
Tierhalter im Sinne der nachstehenden Vorschriften ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das Risiko seines Verlustes trägt.
2
Betreuungsvertrag
2
.
1
Zwischen
dem
Tierhalter/Kunden
des/der
in
Betreuung
gegebenen
Tiere/s
und
der
Tierpension
Landeckshof
wird
ein
Betreuungsvertrag
geschlossen,
dessen
Bestandteil
die
hier
aufgeführten
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
sind.
Der
Vertrag
zwischen
dem
Kunden
des
in
die
Tierpension
Landeckshof
gegebenen
Tieres
kommt
erst
zustande,
wenn
die
Tierpension
Landecksho
f
dem
Kunden
die
Reservierung
bestätigt,
die
Kosten
der
gebuchten
Leistungen
mitteilt,
und
der
Kunde
diese
mitgeteilten
Kosten
innerhalb
einer
Frist
von
einer
Woche
nach
Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten zu mindestens 50 % zahlt. Erfolgt keine oder eine verspätete Zahlung ist die Tierpension
Landeckshof
berechtigt, die Aufnahme des Tieres zu verweigern.
2
.
2
In
der
Tierpension
Landeckshof
werden
die
Hunde
nicht
in
Zwingern
untergebracht.
Die
in
der
Tierpension
Landeckshof
praktizierte
Haltungsform
ist
die
der
Großgruppenhaltung.
Die
Tierpension
Landeckshof
gewährleistet,
jedem
in
Betreuung
gegebenen
Hund,
während
der
vereinbarten
Betreuungsdauer
auf
dem
umzäunten
Privatgelände
ausreichend
Freilauf
zu
verschaffen
und
den
Hund
in
den
Räumen
der
Tierpension
für
den
vereinbarten
Zeitraum
unterzubringen
und
zu
betreuen.
Der
Hundehalter
erklärt
sich
damit
einverstanden,
dass
sein
Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken.
2
.
3
Die Tierpension
Landeckshof
ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, Tiere zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Tiere oder Menschen gefährden oder belästigen.
2
.
4
Die Tierpension
Landecksho
f ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunden, die aggressives Verhalten zeigen einen Maulkorb o.ä. anzulegen oder dieses vom Halter zu fordern.
2
.
5
Bei
Buchung
der
Kleintierbetreuung,
übernimmt
die
Tierpension
Landeckshof
keine
Haftung
bzgl.
Schäden
an
dem
Tier
bzw.
Schäden,
die
durch
das
Tier
verursacht
worden
sind
oder
das
Entlaufen
des
Tieres.
Dies
gilt
insbesondere
für
die
Sonderleistung
„Freilauf
im
Wiesengehege“. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der Tierpension nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.
2
.
6
Der
Tierhalter
wird
durch
die
Tierpension
Landeckshof
unverzüglich
benachrichtigt,
wenn
bei
seinem
Tier
gesundheitliche
oder
psychische
Störungen
auftreten
oder
das
Tier
Eingewöhnungsprobleme
zeigt,
die
das
gewöhnliche
Maß
übersteigen.
Der
Tierhalter
verpflichtet
sich,
der
Tierpension
Landeckshof
seinen
Aufenthaltstort
während
der
Betreuung
bekanntzugeben,
oder
eine
von
ihm
im
Vorfeld
schriftlich
bevollmächtigte
dritte
Person
zu
benennen,
so
dass
die
Tierpension
Landeckshof
auch
tatsächlich
den
Tierhalter
oder
die
bevollmächtigte
dritte
Person
täglich nachrichtlich erreichen kann.
2
.
7
Besonderheiten
der
Verpflegung
und
medizinischen
Versorgung
sind
durch
den
Tierhalter
vor
Aufnahme
des
Tieres
ausdrücklich
anzugeben
und
werden
schriftlich
im
Betreuungsvertrag
festgehalten.
Der
Tierhalter
trägt
dafür
Sorge,
dass
alle
Arbeitsmittel
wie
Medikamente,
Pflegeutensilien,
Halsband,
Futter
etc.
rechtzeitig
mit
der
Abgabe
des
zu
betreuenden
Hundes
zur
Verfügung
gestellt
werden.
Reicht
das
Futter
nicht,
wird
je
nach
Futtermenge
und
Art
ein
Aufschlag
berechnet.
Bei
einer
Tagesbetreuung
ist
keine
Fütterung
vorgesehen,
wenn
sie
gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
3
Haftung
3
.
1
Für
Personen-,
Sach-
oder
Vermögensschäden,
die
durch
das
Tier
verursacht
werden,
haftet
der
Tierhalter.
Trotz
Aufenthalts
in
der
Tierpension
Landeckshof
gilt
der
Tierhalter
weiterhin
als
Tierhalter
im
Sinne
der
Vorschrift
des
§
833
BGB.
Die
Tierpension
Landeckshof
wird,
jedenfalls
im Innenverhältnis, sofern eine etwaige Beschränkung im Außenverhältnis unwirksam seine sollte, nicht zum Tieraufseher im Sinne der Vorschrift des § 834 BGB.
3
.
2
Der Tierhalter versichert, dass für sein Tier eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Eine Kopie des Vertrags ist bei Abgabe des Tieres an die Tierpension
Landeckshof
auszuhändigen. (Trifft nicht für Kleintiere zu)
3
.
3
Die Tierpension
Landeckshof
ist nicht verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse des Tieres zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Tierhalters im Betreuungsvertrag sowie die Eintragungen im Impfausweis.
3
.
4
Der
Tierhalter
wird
vor
Aufnahme
des
Tieres
darauf
hingewiesen,
dass
sein
Tier
auf
eigene
Gefahr
in
die
Tierbetreuung
gegeben
wird.
Dieses
bezieht
sich
ausdrücklich
auf
die
anderen
in
der
Tierbetreuung
befindlichen
Tiere
bzw.
auf
Auseinandersetzungen
zwischen
den
Tieren
und deren Verletzungsfolgen.
3
.
5
Die Tierpension
Landeckshof
besitzt eine Betriebshaftpflicht, unter der die unter 3.4 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen sind.
3
.
6
Es werden ausschließlich gut sozialisierte Tiere aufgenommen. Unkastrierte Rüden und läufige Hündinnen können nicht- bzw nur in Ausnahmefällen (siehe Punkt 3.6.1) aufgenommen werden
3
.
6
.
1
Der
Hundehalter
ist
verpflichtet,
die
Tierpension
Landeckshof
darüber
zu
informieren,
dass
seine
Hündin
läufig
ist
bzw.
während
des
Aufenthalts
werden
könnte.
Die
Tierpension
Landeckshof
kann
in
diesem
Fall
von
dem
Vertrag
zurücktreten.
Andernfalls
wird
hierfür
eine
Zusatzleistung
von
10
€
pro
Tag
berechnet,
da
die
Hündin
separat
gehalten
werden
muss.
Sollte
der
Hundehalter
eine
läufige
Hündin
in
die
Tierpension
geben
bzw.
eine
Hündin,
die
während
des
Aufenthaltes
läufig
wird,
übernimmt
die
Tierpension
Landeckshof
keine
Verantwortung
für
eine
eventuelle,
ungeplante
Belegung.
Die
Tierpension
Landeckshof
kommt
nicht
für
die
Kosten
und
die
Folgekosten
auf,
die
durch
die
Trächtigkeit
der
Hündin
und
der
geborenen
Welpen
entstehen.
Die
hierbei
entstehenden
Kosten
gehen
allein
zu
Lasten
des
Hundehalters.
3
.
7
Der Rüde muss operativ oder chemisch (Hormonchip) kastriert sein. Der Hormonchip muss für den kompletten Aufenthalt in der Tierpension voll wirksam sein.
3
.
8
Gegenstände aus dem Eigentum des Tierhalters wie Körbe, Decken, Leinen, Spielzeug, etc. gelten als nicht eingebracht. Für Schäden an diesen Gegenständen übernimmt die Tierpension
Landeckshof
keine Haftung.
4
Sonstige Pflichten / Tierarztkosten
4
.
1
Der
Tierhalter
versichert,
dass
sein
Tier
gesund,
frei
von
ansteckenden
Krankheiten
ist
und
die
unter
Punkt
4.3
genannten
Schutzimpfungen
besitzt.
Der
Hund
sollte
frisch
entwurmt
sein
(nicht
älter
als
4
Wochen)
bzw
bei
der
Tagesbetreuung
regelmäßig
(mindestens
vier
Mal
jährlich)
und
eine
vorbeugende
Floh-
und
Zeckenbehandlung
für
die
Dauer
des
Aufenthaltes
haben.
Kleinsäuger
sollten
ebenfalls
auf
Parasiten
untersucht
sein.
Dies
ist
durch
eine
Bestätigung
eines
Tierarztes
zu
belegen.
Ansonsten
behält
es
sich
die
Tierpension
Landecksho
f
vor,
das Tier kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden gehen zu Lasten des Tierhalters.
4
.
2
Der
Verdacht
auf
eine
Erkrankung
oder
das
Wissen
über
eine
chronische
Erkrankung
bzw.
Behinderung
des
zu
betreuenden
Tieres
und
evtl.
bestehende
Therapien
sind
ausdrücklich
vom
Tierhalter
bei
der
Buchung
bekannt
zu
geben
und
schriftlich
im
Betreuungsvertrag
festzuhalten.
Es
wird
ausdrücklich
darauf
hingewiesen,
dass
Kleinsäuger
allgemein
stressempfindlich
sind
und
dadurch
anfälliger
für
Erkrankungen
sein
können.
Ebenso
Tiere
in
höherem
Lebensalter.
Trotz
aufmerksamer
Pflege
kann
es
vorkommen,
dass
Ihr
Tier
sich
während
des
Pensionsaufenthaltes verletz, erkrankt, oder im schlimmsten Fall sogar verstirbt. In allen Fällen übernimmt die Tierpension keine Haftung!
4
.
3
Bringt
das
Tier
eine
ansteckende
Krankheit
oder
einen
Parasitenbefall
mit,
trägt
der
Eigentümer
dieses
Tieres
die
dadurch
entstandenen
Kosten,
wie
Desinfektion
und
Mitbehandlung
angesteckter
Tiere
und
Personen.
Trotz
aller
Prophylaxe
kann
es
in
Ausnahmefällen
zu
einer
Ansteckung
mit
Parasiten
kommen.
Auch
für
diesen
Fall
kann
von
der
Tierpension
Landeckshof
keine
Haftung
übernommen
werden.
Die
Tierpension
Landecksho
f
übernimmt
keine
Garantie
für
die
Gesundheit
des
zu
betreuenden
Tieres.
Der
Tierhalter
erklärt
sich
damit
einverstanden,
4
.
4
Der
Nachweis
aller
Impfungen
erfolgt
einmal
jährlich
durch
die
Vorlage
des
Impfpasses
oder
einer
Kopie
desselbigen
die
in
der
Tierpension
Landeckshof
verbleiben
muss.
Sollte
die
Impfung
nicht
ordnungsgemäß
erfolgt
sein,
ist
die
Tierpension
Landeckshof
berechtigt,
vom
Vertrag
zurückzutreten
oder
die
Impfung
auf
Kosten
des
Tierhalters
nachzuholen.
Folgeschäden,
die
aus
vertraglich
zugesicherten
Impfungen
resultieren,
gehen
zu
Lasten
des
Tierhalters.
Die
Tierpension
Landeckshof
übernimmt
hierfür
keine
Gewähr
und
schließt
jeden
Schadensersatz
hierzu aus
4
.
5
Der Tierhalter sichert zu, dass das Tier innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat:
4
.
5
.
1
Beim Hund: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten.
4
.
5
.
2
Beim Kaninchen: RHD1, RHD 2 und Myxomatose
4
.
6
Der
Tierhalter
ermächtigt
die
Tierpension
Landeckshof
alle
Bemühungen,
ohne
Ansehen
der
Kosten,
durch
einen
Tierarzt
oder
sonstige
Dritte
bei
Erkrankung
oder
deren
Abklärung
oder
im
Falle
eines
Unfalles/Verletzung
seines
Tieres
erfolgen
sollen.
Die
Tierpension
Landeckshof
ist
berechtigt
einen
Tierarzt
oder
Dritten
eigener
Wahl
mit
der
Behandlung
zu
beauftragen.
Die
hierbei
entstehenden
Kosten
werden
in
voller
Höhe
durch
den
Tierhalter
übernommen.
Verstirbt
ein
Tier
durch
Krankheit
oder
Unfall
etc.
kann
mit
Ausnahme
von
Vorsatz
oder
grober
Fahrlässigkeit
kein
Schadensersatz
verlangt
werden.
In
anderen
Fällen
wird
der
Schadensersatz
auf
1.000.000
€
beschränkt.
Auf
Wunsch
wird
die
Tierpension
Landeckshof
einen
Tierarzt
nach
Wahl
des
Tierhalters
beauftragen,
um
die
Todesursache
festzustellen.
Die
entstehenden
Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Tierhalters.
5
Preise / Schadenersatz
5
.
1
Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.
5
.
2
Die Vertragszeit zählt vom Tage, an dem das Tier gebracht wird, bis einschließlich des Tages, an dem es abgeholt wird. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund bzw pro Kleintiergehege und Aufenthalt zu leisten:
5
.
2
.
1
Bei Hunde-/ Kleintierpension:
5
.
2
.
2
kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof mehr als 21 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
5
.
2
.
3
Schadensersatz i. H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof zwischen 13 und 20 Tagen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
5
.
2
.
4
Schadensersatz i. H. von 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof zwischen 7. – 14 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
5
.
2
.
5
Schadensersatz
i.
H.
von
100%
des
Wertes
der
bestellten
Leistungen,
wenn
die
schriftliche
Stornierung
bzw.
Reduzierung
weniger
als
7
Tage
vor
dem
vereinbarten
Abgabetermin
zugeht
oder
wenn
das
Tier
zum
vereinbarten
Abgabetermin
ohne
Mitteilung
des
Kunden
nicht
in
die
Betreuung gegeben wird.
5
.
3
Bei Hundetagesbetreuung
5
.
3
.
1
kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension Landeckshof mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
5
.
3
.
2
Schadensersatz i. H. von 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension Landeckshof später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
5
.
4
Der
Kunde
ist
berechtigt,
den
Nachweis
zu
führen,
dass
der
Schaden
der
Hundepension
Landeckshof
nicht
gegeben
oder
geringer
ist.
Sofern
die
Hundepension
Landeckshof
die
stornierte
Leistung
im
vereinbarten
Zeitraum
anderweitig
gegenüber
Dritten
erbringen
kann,
reduziert
sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
5
.
5
Die
Kosten
für
die
Unterbringung
sind
bei
Abholung
in
bar,
oder
spätestens
14
Tage
nach
Erhalt
der
Rechnung
zu
zahlen.
Bei
längeren
Aufenthalten
ist
eine
Zwischenabrechnung
(Überweisung)
zu
leisten.
Karten
können
nicht
akzeptiert
werden,
nur
Barzahlung!
Evtl.
weiter
anfallende Kosten für das Inkasso und Rechtsanwaltsgebühren mit Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Tierhalters
6
Bringen und Abholen des Tieres
6
.
1
Vor Aufnahme des Tieres wird ein Einführungsgespräch mit dem Tierhalter sowie, bei Hunden ggf. ein Probeaufenthalt vereinbart. Die Dauer des Probeaufenthaltes wird von der Geschäftseigentümerin der Tierpension
Landeckshof
festgelegt..
6
.
2
Das Bringen und Abholen des Tieres ist ausschließlich nach Terminvereinbarung innerhalb der Öffnungszeiten möglich
6
.
3
Sonn- und Feiertag sind keine Besichtigung, sowie kein Bring- und Abholtage. Ausnahmen nur nach VORHERIGER Vereinbarung.
6
.
4
Der Kunde kann das in Pflege gegebene Tier vor Ablauf der vereinbarten Frist abholen, jedoch ist für die voll vereinbarte Pflegezeit zu zahlen.
6
.
5
Kann
das
in
Pflege
gegebene
Tier
nicht
zu
dem
vereinbarten
Termin
abgeholt
werden,
so
ist
dies
der
Tierpension
unverzüglich
mitzuteilen.
Die
aus
der
nicht
vereinbarten
Aufenthaltsverlängerung
entstehenden
Kosten
trägt
der
Kunde.
Das
in
Pflege
gegebene
Tier
muss
bis
spätestens
7
Tage
nach
dem
vereinbarten
Termin
abgeholt
werden.
Bis
dahin
verlängert
sich
der
Vertrag
am
vereinbarten
Abholtag
automatisch,
um
7
Tage.
Für
jeden
zusätzlichen
Tag
ist
der
jeweilige
Tagessatz
zu
entrichten.
Nach
Ablauf
dieser
Frist
übernimmt
die
Tierpension
das
Eigentumsrecht zur eventuellen Weitervermittlung an das zuständige Tierheim oder einen anderen Interessenten. Die hieraus entstehenden Kosten gehen sämtlich zu Lasten des Kunden der Tierpension
6
.
6
Die
Hunde,
die
zur
Tagesbetreuung
kommen,
müssen
bis
spätestens
18
Uhr
abgeholt
werden.
Danach
werden
sie
in
die
Notpension
übernommen.
Eine
Abholung
ist
in
dem
Fall
erst
wieder
am
nächsten
Tag
(ausgenommen
Sonn-
und
Feiertags),
zu
den
gewohnten
Öffnungszeiten
möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Tierhalter im vollen Umfang zu tragen.
7
Betriebsgelände
7
.
1
Der
Kunde
verpflichtet
sich,
das
Betriebsgelände
nur
im
halböffentlichen
Empfangsbereich
zu
betreten.
Alle
Hunde
sind
bei
Betreten
des
Betriebsgeländes
der
Tierpension
Landeckshof
grundsätzlich
anzuleinen.
Ein
Zutritt
zum
weiteren
Betriebsgelände
einschließlich
der
Freiflächen
ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
8
Kundendaten
8
.
1
Der
Kunde
erklärt
sich
bereit,
dass
die
erhobenen
Personendaten
und
sachbezogenen
Daten
in
die
Kundenkartei
aufgenommen
werden.
Diese
Daten
werden
ausschließlich
für
die
professionelle
Tierbetreuung
genutzt
und
nicht
an
Dritte
weitergegeben.
Die
Tierpension
Landeckshof
behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Tierhalter des zu betreuenden Tieres erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Tierpension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
9
Rechtliches
9
.
1
Die Tierpension
Landeckshof
hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
9
.
2
Gerichtstand und Erfüllungsort ist Kamen im Kreis Unna. Mündliche und telefonische Absprachen sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Best
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