Allgemeine Geschäftsbedinnungen (AGB´S)

1 Geltungsbereich 1 . 1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden und Kleintieren sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Tierpension Landeckshof im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Tieres. 1 . 2 Tierpension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Tieres, wobei das Tier über Nacht in der Betreuung der Tierpension Landeckshof verbleibt. 1 . 3 Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Tierpension Landeckshof verbleibt. 1 . 4 Bei der erstmaligen Abgabe des Tieres erklärt sich der Tierhalter mit der Geltung der nachfolgenden AGBs der Tierpension Landeckshof, für alle Hundetagesstätte- und Pensionsverträge zwischen den Parteien einverstanden. 1 . 5 Tierhalter im Sinne der nachstehenden Vorschriften ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das Risiko seines Verlustes trägt. 2 Betreuungsvertrag 2 . 1 Zwischen dem Tierhalter/Kunden des/der in Betreuung gegebenen Tiere/s und der Tierpension Landeckshof wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestandteil die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Der Vertrag zwischen dem Kunden des in die Tierpension Landeckshof gegebenen Tieres kommt erst zustande, wenn die Tierpension Landecksho f dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten zu mindestens 50 % zahlt. Erfolgt keine oder eine verspätete Zahlung ist die Tierpension Landeckshof berechtigt, die Aufnahme des Tieres zu verweigern. 2 . 2 In der Tierpension Landeckshof werden die Hunde nicht in Zwingern untergebracht. Die in der Tierpension Landeckshof praktizierte Haltungsform ist die der Großgruppenhaltung. Die Tierpension Landeckshof gewährleistet, jedem in Betreuung gegebenen Hund, während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen und den Hund in den Räumen der Tierpension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. 2 . 3 Die Tierpension Landeckshof ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, Tiere zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Tiere oder Menschen gefährden oder belästigen. 2 . 4 Die Tierpension Landecksho f ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunden, die aggressives Verhalten zeigen einen Maulkorb o.ä. anzulegen oder dieses vom Halter zu fordern. 2 . 5 Bei Buchung der Kleintierbetreuung, übernimmt die Tierpension Landeckshof keine Haftung bzgl. Schäden an dem Tier bzw. Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind oder das Entlaufen des Tieres. Dies gilt insbesondere für die Sonderleistung „Freilauf im Wiesengehege“. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der Tierpension nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind. 2 . 6 Der Tierhalter wird durch die Tierpension Landeckshof unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter verpflichtet sich, der Tierpension Landeckshof seinen Aufenthaltstort während der Betreuung bekanntzugeben, oder eine von ihm im Vorfeld schriftlich bevollmächtigte dritte Person zu benennen, so dass die Tierpension Landeckshof auch tatsächlich den Tierhalter oder die bevollmächtigte dritte Person täglich nachrichtlich erreichen kann. 2 . 7 Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten. Der Tierhalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden. 3 Haftung 3 . 1 Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Tierhalter. Trotz Aufenthalts in der Tierpension Landeckshof gilt der Tierhalter weiterhin als Tierhalter im Sinne der Vorschrift des § 833 BGB. Die Tierpension Landeckshof wird, jedenfalls im Innenverhältnis, sofern eine etwaige Beschränkung im Außenverhältnis unwirksam seine sollte, nicht zum Tieraufseher im Sinne der Vorschrift des § 834 BGB. 3 . 2 Der Tierhalter versichert, dass für sein Tier eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Eine Kopie des Vertrags ist bei Abgabe des Tieres an die Tierpension Landeckshof auszuhändigen. (Trifft nicht für Kleintiere zu) 3 . 3 Die Tierpension Landeckshof ist nicht verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse des Tieres zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Tierhalters im Betreuungsvertrag sowie die Eintragungen im Impfausweis. 3 . 4 Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Tierbetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Tierbetreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. 3 . 5 Die Tierpension Landeckshof besitzt eine Betriebshaftpflicht, unter der die unter 3.4 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen sind. 3 . 6 Es werden ausschließlich gut sozialisierte Tiere aufgenommen. Unkastrierte Rüden und läufige Hündinnen können nicht- bzw nur in Ausnahmefällen (siehe Punkt 3.6.1) aufgenommen werden 3 . 6 . 1 Der Hundehalter ist verpflichtet, die Tierpension Landeckshof darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts werden könnte. Die Tierpension Landeckshof kann in diesem Fall von dem Vertrag zurücktreten. Andernfalls wird hierfür eine Zusatzleistung von 10 € pro Tag berechnet, da die Hündin separat gehalten werden muss. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Tierpension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, übernimmt die Tierpension Landeckshof keine Verantwortung für eine eventuelle, ungeplante Belegung. Die Tierpension Landeckshof kommt nicht für die Kosten und die Folgekosten auf, die durch die Trächtigkeit der Hündin und der geborenen Welpen entstehen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. 3 . 7 Der Rüde muss operativ oder chemisch (Hormonchip) kastriert sein. Der Hormonchip muss für den kompletten Aufenthalt in der Tierpension voll wirksam sein. 3 . 8 Gegenstände aus dem Eigentum des Tierhalters wie Körbe, Decken, Leinen, Spielzeug, etc. gelten als nicht eingebracht. Für Schäden an diesen Gegenständen übernimmt die Tierpension Landeckshof keine Haftung. 4 Sonstige Pflichten / Tierarztkosten 4 . 1 Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und die unter Punkt 4.3 genannten Schutzimpfungen besitzt. Der Hund sollte frisch entwurmt sein (nicht älter als 4 Wochen) bzw bei der Tagesbetreuung regelmäßig (mindestens vier Mal jährlich) und eine vorbeugende Floh- und Zeckenbehandlung für die Dauer des Aufenthaltes haben. Kleinsäuger sollten ebenfalls auf Parasiten untersucht sein. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Tierpension Landecksho f vor, das Tier kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden gehen zu Lasten des Tierhalters. 4 . 2 Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Tieres und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Tierhalter bei der Buchung bekannt zu geben und schriftlich im Betreuungsvertrag festzuhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kleinsäuger allgemein stressempfindlich sind und dadurch anfälliger für Erkrankungen sein können. Ebenso Tiere in höherem Lebensalter. Trotz aufmerksamer Pflege kann es vorkommen, dass Ihr Tier sich während des Pensionsaufenthaltes verletz, erkrankt, oder im schlimmsten Fall sogar verstirbt. In allen Fällen übernimmt die Tierpension keine Haftung! 4 . 3 Bringt das Tier eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Tieres die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere und Personen. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Auch für diesen Fall kann von der Tierpension Landeckshof keine Haftung übernommen werden. Die Tierpension Landecksho f übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Tieres. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, 4 . 4 Der Nachweis aller Impfungen erfolgt einmal jährlich durch die Vorlage des Impfpasses oder einer Kopie desselbigen die in der Tierpension Landeckshof verbleiben muss. Sollte die Impfung nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, ist die Tierpension Landeckshof berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Impfung auf Kosten des Tierhalters nachzuholen. Folgeschäden, die aus vertraglich zugesicherten Impfungen resultieren, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierpension Landeckshof übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus 4 . 5 Der Tierhalter sichert zu, dass das Tier innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: 4 . 5 . 1 Beim Hund: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten. 4 . 5 . 2 Beim Kaninchen: RHD1, RHD 2 und Myxomatose 4 . 6 Der Tierhalter ermächtigt die Tierpension Landeckshof alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Tieres erfolgen sollen. Die Tierpension Landeckshof ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Tierhalter übernommen. Verstirbt ein Tier durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch wird die Tierpension Landeckshof einen Tierarzt nach Wahl des Tierhalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Tierhalters. 5 Preise / Schadenersatz 5 . 1 Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. 5 . 2 Die Vertragszeit zählt vom Tage, an dem das Tier gebracht wird, bis einschließlich des Tages, an dem es abgeholt wird. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund bzw pro Kleintiergehege und Aufenthalt zu leisten: 5 . 2 . 1 Bei Hunde-/ Kleintierpension: 5 . 2 . 2 kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof mehr als 21 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 5 . 2 . 3 Schadensersatz i. H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof zwischen 13 und 20 Tagen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 5 . 2 . 4 Schadensersatz i. H. von 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof zwischen 7. – 14 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 5 . 2 . 5 Schadensersatz i. H. von 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht oder wenn das Tier zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird. 5 . 3 Bei Hundetagesbetreuung 5 . 3 . 1 kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension Landeckshof mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht. 5 . 3 . 2 Schadensersatz i. H. von 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension Landeckshof später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht. 5 . 4 Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Hundepension Landeckshof nicht gegeben oder geringer ist. Sofern die Hundepension Landeckshof die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes. 5 . 5 Die Kosten für die Unterbringung sind bei Abholung in bar, oder spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei längeren Aufenthalten ist eine Zwischenabrechnung (Überweisung) zu leisten. Karten können nicht akzeptiert werden, nur Barzahlung! Evtl. weiter anfallende Kosten für das Inkasso und Rechtsanwaltsgebühren mit Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Tierhalters 6 Bringen und Abholen des Tieres 6 . 1 Vor Aufnahme des Tieres wird ein Einführungsgespräch mit dem Tierhalter sowie, bei Hunden ggf. ein Probeaufenthalt vereinbart. Die Dauer des Probeaufenthaltes wird von der Geschäftseigentümerin der Tierpension Landeckshof festgelegt.. 6 . 2 Das Bringen und Abholen des Tieres ist ausschließlich nach Terminvereinbarung innerhalb der Öffnungszeiten möglich 6 . 3 Sonn- und Feiertag sind keine Besichtigung, sowie kein Bring- und Abholtage. Ausnahmen nur nach VORHERIGER Vereinbarung. 6 . 4 Der Kunde kann das in Pflege gegebene Tier vor Ablauf der vereinbarten Frist abholen, jedoch ist für die voll vereinbarte Pflegezeit zu zahlen. 6 . 5 Kann das in Pflege gegebene Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies der Tierpension unverzüglich mitzuteilen. Die aus der nicht vereinbarten Aufenthaltsverlängerung entstehenden Kosten trägt der Kunde. Das in Pflege gegebene Tier muss bis spätestens 7 Tage nach dem vereinbarten Termin abgeholt werden. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 7 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Tierpension das Eigentumsrecht zur eventuellen Weitervermittlung an das zuständige Tierheim oder einen anderen Interessenten. Die hieraus entstehenden Kosten gehen sämtlich zu Lasten des Kunden der Tierpension 6 . 6 Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, müssen bis spätestens 18 Uhr abgeholt werden. Danach werden sie in die Notpension übernommen. Eine Abholung ist in dem Fall erst wieder am nächsten Tag (ausgenommen Sonn- und Feiertags), zu den gewohnten Öffnungszeiten möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Tierhalter im vollen Umfang zu tragen. 7 Betriebsgelände 7 . 1 Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Tierpension Landeckshof grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. 8 Kundendaten 8 . 1 Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Tierpension Landeckshof behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Tierhalter des zu betreuenden Tieres erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Tierpension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden. 9 Rechtliches 9 . 1 Die Tierpension Landeckshof hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen. 9 . 2 Gerichtstand und Erfüllungsort ist Kamen im Kreis Unna. Mündliche und telefonische Absprachen sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Best
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Hunde- und Kleintierpension, Hundetagesstätte sowie Zwergpudelzucht am Kamener Kreuz

Allgemeine Geschäftsbedinnungen (AGB´S)

1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden und Kleintieren sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Tierpension Landeckshof im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Tieres. 1.2 Tierpension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Tieres, wobei das Tier über Nacht in der Betreuung der Tierpension Landeckshof verbleibt. 1.3 Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Tierpension Landeckshof verbleibt. 1.4 Bei der erstmaligen Abgabe des Tieres erklärt sich der Tierhalter mit der Geltung der nachfolgenden AGBs der Tierpension Landeckshof, für alle Hundetagesstätte- und Pensionsverträge zwischen den Parteien einverstanden. 1.5 Tierhalter im Sinne der nachstehenden Vorschriften ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das Risiko seines Verlustes trägt. 2 Betreuungsvertrag 2.1 Zwischen dem Tierhalter/Kunden des/der in Betreuung gegebenen Tiere/s und der Tierpension Landeckshof wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestandteil die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Der Vertrag zwischen dem Kunden des in die Tierpension Landeckshof gegebenen Tieres kommt erst zustande, wenn die Tierpension Landeckshof dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten zu mindestens 50 % zahlt. Erfolgt keine oder eine verspätete Zahlung ist die Tierpension Landeckshof berechtigt, die Aufnahme des Tieres zu verweigern. 2.2 In der Tierpension Landeckshof werden die Hunde nicht in Zwingern untergebracht. Die in der Tierpension Landeckshof praktizierte Haltungsform ist die der Großgruppenhaltung. Die Tierpension Landeckshof gewährleistet, jedem in Betreuung gegebenen Hund, während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen und den Hund in den Räumen der Tierpension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. 2.3 Die Tierpension Landeckshof ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, Tiere zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Tiere oder Menschen gefährden oder belästigen. 2.4 Die Tierpension Landeckshof ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunden, die aggressives Verhalten zeigen einen Maulkorb o.ä. anzulegen oder dieses vom Halter zu fordern. 2.5 Bei Buchung der Kleintierbetreuung, übernimmt die Tierpension Landeckshof keine Haftung bzgl. Schäden an dem Tier bzw. Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind oder das Entlaufen des Tieres. Dies gilt insbesondere für die Sonderleistung „Freilauf im Wiesengehege“. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der Tierpension nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind. 2.6 Der Tierhalter wird durch die Tierpension Landeckshof unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter verpflichtet sich, der Tierpension Landeckshof seinen Aufenthaltstort während der Betreuung bekanntzugeben, oder eine von ihm im Vorfeld schriftlich bevollmächtigte dritte Person zu benennen, so dass die Tierpension Landeckshof auch tatsächlich den Tierhalter oder die bevollmächtigte dritte Person täglich nachrichtlich erreichen kann. 2.7 Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten. Der Tierhalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden. 3 Haftung 3.1 Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Tierhalter. Trotz Aufenthalts in der Tierpension Landeckshof gilt der Tierhalter weiterhin als Tierhalter im Sinne der Vorschrift des § 833 BGB. Die Tierpension Landeckshof wird, jedenfalls im Innenverhältnis, sofern eine etwaige Beschränkung im Außenverhältnis unwirksam seine sollte, nicht zum Tieraufseher im Sinne der Vorschrift des § 834 BGB. 3.2 Der Tierhalter versichert, dass für sein Tier eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Eine Kopie des Vertrags ist bei Abgabe des Tieres an die Tierpension Landeckshof auszuhändigen. (Trifft nicht für Kleintiere zu) 3.3 Die Tierpension Landeckshof ist nicht verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse des Tieres zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Tierhalters im Betreuungsvertrag sowie die Eintragungen im Impfausweis. 3.4 Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Tierbetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Tierbetreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. 3.5 Die Tierpension Landeckshof besitzt eine Betriebshaftpflicht, unter der die unter 3.4 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen sind. 3.6 Es werden ausschließlich gut sozialisierte Tiere aufgenommen. Unkastrierte Rüden und läufige Hündinnen können nicht- bzw nur in Ausnahmefällen (siehe Punkt 3.6.1) aufgenommen werden 3.6.1 Der Hundehalter ist verpflichtet, die Tierpension Landeckshof darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts werden könnte. Die Tierpension Landeckshof kann in diesem Fall von dem Vertrag zurücktreten. Andernfalls wird hierfür eine Zusatzleistung von 10 € pro Tag berechnet, da die Hündin separat gehalten werden muss. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Tierpension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, übernimmt die Tierpension Landeckshof keine Verantwortung für eine eventuelle, ungeplante Belegung. Die Tierpension Landeckshof kommt nicht für die Kosten und die Folgekosten auf, die durch die Trächtigkeit der Hündin und der geborenen Welpen entstehen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. 3.7 Der Rüde muss operativ oder chemisch (Hormonchip) kastriert sein. Der Hormonchip muss für den kompletten Aufenthalt in der Tierpension voll wirksam sein. 3.8 Gegenstände aus dem Eigentum des Tierhalters wie Körbe, Decken, Leinen, Spielzeug, etc. gelten als nicht eingebracht. Für Schäden an diesen Gegenständen übernimmt die Tierpension Landeckshof keine Haftung. 4 Sonstige Pflichten / Tierarztkosten 4.1 Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und die unter Punkt 4.3 genannten Schutzimpfungen besitzt. Der Hund sollte frisch entwurmt sein (nicht älter als 4 Wochen) bzw bei der Tagesbetreuung regelmäßig (mindestens vier Mal jährlich) und eine vorbeugende Floh- und Zeckenbehandlung für die Dauer des Aufenthaltes haben. Kleinsäuger sollten ebenfalls auf Parasiten untersucht sein. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Tierpension Landeckshof vor, das Tier kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden gehen zu Lasten des Tierhalters. 4.2 Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Tieres und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Tierhalter bei der Buchung bekannt zu geben und schriftlich im Betreuungsvertrag festzuhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kleinsäuger allgemein stressempfindlich sind und dadurch anfälliger für Erkrankungen sein können. Ebenso Tiere in höherem Lebensalter. Trotz aufmerksamer Pflege kann es vorkommen, dass Ihr Tier sich während des Pensionsaufenthaltes verletz, erkrankt, oder im schlimmsten Fall sogar verstirbt. In allen Fällen übernimmt die Tierpension keine Haftung! 4.3 Bringt das Tier eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Tieres die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere und Personen. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Auch für diesen Fall kann von der Tierpension Landeckshof keine Haftung übernommen werden. Die Tierpension Landeckshof übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Tieres. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, 4.4 Der Nachweis aller Impfungen erfolgt einmal jährlich durch die Vorlage des Impfpasses oder einer Kopie desselbigen die in der Tierpension Landeckshof verbleiben muss. Sollte die Impfung nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, ist die Tierpension Landeckshof berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Impfung auf Kosten des Tierhalters nachzuholen. Folgeschäden, die aus vertraglich zugesicherten Impfungen resultieren, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Tierpension Landeckshof übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus 4.5 Der Tierhalter sichert zu, dass das Tier innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: 4.5.1 Beim Hund: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten. 4.5.2 Beim Kaninchen: RHD1, RHD 2 und Myxomatose 4.6 Der Tierhalter ermächtigt die Tierpension Landeckshof alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Tieres erfolgen sollen. Die Tierpension Landeckshof ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Tierhalter übernommen. Verstirbt ein Tier durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch wird die Tierpension Landeckshof einen Tierarzt nach Wahl des Tierhalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Tierhalters. 5 Preise / Schadenersatz 5.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. 5.2 Die Vertragszeit zählt vom Tage, an dem das Tier gebracht wird, bis einschließlich des Tages, an dem es abgeholt wird. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund bzw pro Kleintiergehege und Aufenthalt zu leisten: 5.2.1 Bei Hunde-/ Kleintierpension: 5.2.2 kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof mehr als 21 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 5.2.3 Schadensersatz i. H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof zwischen 13 und 20 Tagen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 5.2.4 Schadensersatz i. H. von 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension Landeckshof zwischen 7. – 14 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht 5.2.5 Schadensersatz i. H. von 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht oder wenn das Tier zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird. 5.3 Bei Hundetagesbetreuung 5.3.1 kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension Landeckshof mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht. 5.3.2 Schadensersatz i. H. von 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension Landeckshof später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht. 5.4 Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Hundepension Landeckshof nicht gegeben oder geringer ist. Sofern die Hundepension Landeckshof die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes. 5.5 Die Kosten für die Unterbringung sind bei Abholung in bar, oder spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei längeren Aufenthalten ist eine Zwischenabrechnung (Überweisung) zu leisten. Karten können nicht akzeptiert werden, nur Barzahlung! Evtl. weiter anfallende Kosten für das Inkasso und Rechtsanwaltsgebühren mit Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Tierhalters 6 Bringen und Abholen des Tieres 6.1 Vor Aufnahme des Tieres wird ein Einführungsgespräch mit dem Tierhalter sowie, bei Hunden ggf. ein Probeaufenthalt vereinbart. Die Dauer des Probeaufenthaltes wird von der Geschäftseigentümerin der Tierpension Landeckshof festgelegt.. 6.2 Das Bringen und Abholen des Tieres ist ausschließlich nach Terminvereinbarung innerhalb der Öffnungszeiten möglich 6.3 Sonn- und Feiertag sind keine Besichtigung, sowie kein Bring- und Abholtage. Ausnahmen nur nach VORHERIGER Vereinbarung. 6.4 Der Kunde kann das in Pflege gegebene Tier vor Ablauf der vereinbarten Frist abholen, jedoch ist für die voll vereinbarte Pflegezeit zu zahlen. 6.5 Kann das in Pflege gegebene Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies der Tierpension unverzüglich mitzuteilen. Die aus der nicht vereinbarten Aufenthaltsverlängerung entstehenden Kosten trägt der Kunde. Das in Pflege gegebene Tier muss bis spätestens 7 Tage nach dem vereinbarten Termin abgeholt werden. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 7 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Tierpension das Eigentumsrecht zur eventuellen Weitervermittlung an das zuständige Tierheim oder einen anderen Interessenten. Die hieraus entstehenden Kosten gehen sämtlich zu Lasten des Kunden der Tierpension 6.6 Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, müssen bis spätestens 18 Uhr abgeholt werden. Danach werden sie in die Notpension übernommen. Eine Abholung ist in dem Fall erst wieder am nächsten Tag (ausgenommen Sonn- und Feiertags), zu den gewohnten Öffnungszeiten möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Tierhalter im vollen Umfang zu tragen. 7 Betriebsgelände 7.1 Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Tierpension Landeckshof grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. 8 Kundendaten 8.1 Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Tierpension Landeckshof behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Tierhalter des zu betreuenden Tieres erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Tierpension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden. 9 Rechtliches 9.1 Die Tierpension Landeckshof hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen. 9.2 Gerichtstand und Erfüllungsort ist Kamen im Kreis Unna. Mündliche und telefonische Absprachen sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Best
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Hunde- und Kleintierpension, Hundetagesstätte sowie Zwergpudelzucht am Kamender Kreuz